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1. Lese- und Lehrbuch für ländlich-gewerbliche Fortbildungsschulen - S. 34

1910 - Leipzig [u.a.] : Teubner
34 Ii. Die sittlichen, wirtschaftlichen u. kulturellen Grundlagen der Landwirtschaft rc. Hause. Denn Herr Sparenichts und Herr Habenichts haben von Anbeginn unter einem Dache gewohnt. „Sparen soll ich also; aber wo es lassen?" fragt Nachbar Ratlos. — Ist bei dir in Stadt und Land keine Sparkasse und der Sparpfennig in deinem eigenen Gewahrsam nicht sicher, so mache einen wohlhabenden und rechtlichen Mann zu deinem Einnehmer und bitte ihn dabei — nicht aus Mißtrauen, sondern des Lebens und Sterbens wegen — um zwei Zeilen Bescheinigung über geschehene Einzahlung. Doch noch eins! Hat dir das Wörtlein: „Spare was, so hast du was!" das Sparen angeraten, so verfalle deshalb nicht aufs Geizen, sondern lasse rechts den Geiz und links die Verschwendung liegen und gehe unbeirrt die edle Mittelstraße der Sparsamkeit! Sparen ist wohlgetan, aber nur ja nicht auf fremde Unkosten oder auf dem unrechten Flecke, wie der Hamster, der anderen das Korn ausdrischt, um für sich einen Vorrat zu sammeln. Nach dem Doirsspieg-i. Spare in der Zeit, so hast du in der Not! — Sparsamkeit ist nicht Geiz. — Geiz ist eine Wurzel alles Übels. — Den Geiz und die Augen kann niemand füllen — Es ist ein groß Ding um einen treuen und klugen Haushalter. wer mehr will verzehren, als fein Pflug kann ernähren, muß zuletzt verderben und im Armenhaus sterben. Altdeutscher Spruch. 27. Korn Kaufen auf Uorg. Mit Zechen, Spielen und Pump wird man gar bald ein Lump. 1. Nichts erleichtert das Sparen besser, als wenn man es sich zur Lebensregel macht, alles gegen bar zu kaufen. Der Anfang dazu mag ja für manchen schwer sein; aber wenn man ihn einmal errungen hat, geht es nachher desto leichter. Das Kaufen ohne Geld, also auf Borg, verführt zu unnötigen Ausgaben. Das klingt lächerlich, bleibt aber trotzdem wahr. Und da viele Geschäftsleute durch angebotenen Kredit Kundschaft erwerben wollen, so wird dieser oft sehr leicht gemacht und auch deshalb viel zu sehr benutzt. Man will z. B. 10 Zenter Ölkuchen kaufen und hofft, damit bis zum Grünfutter auszureichen. Man hat auch die 70 dt in der Tasche und will bar bezahlen. Aber da sagt der Kaufmann: „Aber die 10 Zentner sind doch keine Ladung für das Gespann; nehmen Sie doch 20 Zentner! Sie brauchen sie ja nicht gleich zu bezahlen. Ich freue mich, bei Ihnen Geld stehen zu haben; bezahlen können Sie gelegentlich, wenn Sie wollen; Sie können mir auch Weizen dafür senden." Da nimmt man die 20 Zentner, bezahlt wahrscheinlich die darauf gerechneten 70 dt auch nicht, rechnet auf den Ausgleich durch Getreide und hat mit einem Schlage 140 dt Schulden gemacht und mehr Waren auf dem Halse, als man für den Augenblick braucht. Kommt aber der Termin der Bezahlung, so zahlen sich die 140 dt

2. Lese- und Lehrbuch für ländlich-gewerbliche Fortbildungsschulen - S. 36

1910 - Leipzig [u.a.] : Teubner
36 n. Die sittlichen, wirtschaftlichen u. kulturellen Grundlagen der Landwirtschaft ac. von einem rechten Manne verlangen kann. Aber es will nicht vorwärts gehen. Er klagt über schlechte Zeiten, über hohe Arbeitslöhne und Steuern, über getingen Verdienst oder schlechte Ernten und bringt so schließlich immer heraus, daß der Bauer und der Handwerker die ge- plagtesten Geschöpfe seien, daß sie den undankbarsten Beruf haben. Wer aber auf diesem Punkte angekommen ist, der kommt nicht mehr vorwärts, sondern der kommt rückwärts. Und der Zerfall seines Hauses vollzieht sich langsam, aber unaufhaltsam. Er dauert uns, der Arme. Aber dennoch können wir einen Vor- wurf nicht zurückdrängen. Und der heißt: Wenn er gerechnet hätte, wäre es nicht so weit mit ihm gekommen. 6. Nichts verleiht mehr Sicherheit im Handeln als die beständige Übersicht über den Stand unseres Vermögens, die Einsicht in den Gang des Geschäftes und der Nachweis, was jeder einzelne Teil einträgt und kostet. „Ja, wenn inan wüßte, wie man stünde," sagst du, „wenn man immer im klaren wäre, ob es vorwärts oder rückwärts mit uns geht, wenn man wüßte, bei welchem Betriebe man gewinnt, und bei welchem man verliert, so daß es möglich wäre, seine ganze Tätigkeit danach einzurichten, dann könnte man viel ruhiger arbeiten, und man ginge einen sicheren Weg." Diese Unsicherheit bewegt dich, deinen Geldbeutel so fest als möglich zuzuhalten, und „Kein Geld ausgeben", ist dein erster Erwerbsgruudsatz. Hättest du aber diesen Einblick in dein Geschäft, so würdest du finden, wie in deiner Wirtschaft eine Menge Dinge, welche Geldwert haben, und die entweder jede Stunde in bares Geld umgesetzt werden können, verloren gehen oder geradezu verschleudert werden. Ich will hier nur von der sprichwörtlich gewordenen Dünger- verschleuderung, von der schlechten, unnützen Verwendung des Futters, von der Gleichgültigkeit, mit der man mit den Erzeugnissen der Wirt- schaft, Milch, Mehl, Biltter usw., umgeht, reden, lauter Sachen, welche man gering achtet, weil man sie ja selber hat, und weil sie uns nicht als bares Geld an den Augen vorüber gehen. Und doch stellen sie gerade bedeutende Summen vor. Und du würdest nicht wenig er- schrecken, wenn du die schönen Beträge, welche auf diese Weise jährlich deinem Hofe verloren gehen, auf einem Haufen vereint beieinander sähest. Willst du dir deshalb einen klaren Blick in den Umsatz und Verkehr deines Hofes oder einen Einblick in den Gang deines Geschäfts erwerben, so mußt du dich zuerst daran gewönnen, alle Erzeugnisse und Verbrauchsgegenstände als bares Geld anzusehen. Du mußt dich fragen: Was kostet mich mein Futter? Was mein Dünger? Was kostet mich das Rohmaterial, was Werkstatteinrichtung, Arbeitslohn usw. ? Was kostet mich mein Haushalt? 2. Könnte ich dir doch deinen ganzen Geschäfts- oder Wirtschafts- betrieb wie ein aufgeschlagenes Buch vor Augen legen, wo bei Heller und Pfennig aufgezeichnet stünde, sowohl was er eingetragen, als auch, was er dich gekostet hat! Dann würdest du sehr bald sehen, ob du die Kunst des rechten Haushalters verstehst und übst, nicht mehr auszugeben, als du einnimmst. — So wohlfeil diese

3. Lese- und Lehrbuch für ländlich-gewerbliche Fortbildungsschulen - S. 38

1910 - Leipzig [u.a.] : Teubner
38 ll- Die sittlichen, wirtschaftlichen u. kulturellen Grundlagen der Landwirtschaft rc. 29. Aas Ketd. Der reine Naturalaustausch wird bei Zunahme der Zahl der Dauschgüter erschwert und zuletzt unmöglich, besonders, wenn die zu tauschenden Güter nach verschiedenen Einheiten gemessen werden (Hohl- maß, Länge, Gewicht, Flache) oder unteilbar sind (lebende Tiere). Steigende Kultur, Ausbildung der Arbeitsteilung und die dadurch be- dingte Vermehrung der einzelnen Tauschhandlungen nötigten deshalb dazu, solche Gegenstände als Tauschmittel zu benützen, die größte Haltlmrkeit und Unveränderlichkeit mit leichter Teilbarkeit und Kennt- lichmachung ihres Tauschwertes vereinigen und wegen dieser Eigen- schaften allgemein anerkannt und geschätzt sind, so daß sie als Maßstab zum Messen der Tauschwerte aller übrigen Waren angewendet werden können. Solche Eigenschaften besitzen die Metalle, in besonders hohem Grade die Edelmetalle, denen ihr seltenes Vorkommen in der Natur einen hervorragenden Wert als Tauschmittel verleiht. Durch deren Ausmünzung zu Geld wurde ein Tauschmittel geschaffen, das bei Ein- und Verkauf ebensowohl bei kleinen wie bei großen Wertsummen zu sicherer Ausgleichung benützt werden kann. Während Silber früher das hauptsächlichste Geldmetall war, ist in neuerer Zeit das Gold immer mehr in den Vordergrund getreten, seitdem dasselbe in großer Menge bergmännisch gewonnen wird. Das Sinken des Silberwerts seit 1873 ist aber nicht allein die Folge der riesig gesteigerten und verbilligten Silbergewinnung, sondern wurde vielmehr vornehmlich auch dadurch hervorgerufen, daß das Silber in immer stärkerem Maße aufhörte, als Münzmetall verwendet zu werden und auch der Abfluß von Silber nach dem Orient, wo es noch haupt- sächliches Zahlungsmittel ist, zeitweise sehr vermindert war. Das in bestimmte Gewichtsstücke geteilte, regelmäßig geformte und mit einem Gepräge, das deren Tauschwert und Herkunft kennt- lich macht, versehene Metallgeld heißt Münze. Die als gesetzliches Zahlungsmittel dienende Münze, die von den Staatsangehörigen in jedem Betrage zum Nennwerte angenommen werden muß, wird als Kurantmünze bezeichnet. Sie muß einen Gehalt an Gold bzw. Silber enthalten, der dem aufgeprägten Nennwert entspricht. Die anderen Münzsorten dienen zur Ausgleichung kleinerer Betrüge, sind mit einem geringeren Metallgehalt geprägt und brauchen auch nur in kleineren Mengen in Zahlung genommen zu werden (Scheidemünzen). Das Metall, aus welchem das gesetzliche Zahlungsmittel geprägt ist, gibt der Währung eines Münzsystems den Namen. Danach unterscheidet man eine Gold-, Silber- und Doppelwährung. Nach und nach sind die meisten Staaten zur Goldwährung übergegangen. Die Hauptmünze hat in den meisten Staaten absichtlich einen verschieden hohen Goldgehalt, um den Abfluß des gemünzten Geldes uach anderen Ländern zu erschweren. Einzelne Staaten haben jedoch durch Verträge übereinstimmende Prägung der Münzen festgesetzt, um

4. Lese- und Lehrbuch für ländlich-gewerbliche Fortbildungsschulen - S. 46

1910 - Leipzig [u.a.] : Teubner
46 U. Die sittlichen, wirtschaftlichen u. kulturellen Grundlagen der Landwirtschaft rc. mehren. Für die Einrichtung einer Werkstatt reicht es freilich nicht aus, und ich möchte dir auch nicht raten, den letzten Notpfennig daran zu wagen. Aber die hiesigen Handwerksmeister haben, wie du weißt, kürzlich einen Vorschußverein gegründet, und wenn ich Bürgschaft für dich leiste, so streckt dir, hoffe ich, der Vorstand soviel Bargeld vor, daß du wieder eine eigene Werkstatt aufmachen kannst, und deine frühere Kund- schaft wirst du sicherlich wieder gewinnen." Mit wachsender Spannung und zuletzt mit freudigem Staunen hatte Burkhard den Worten des Freundes gelauscht. „Bruder Schmied", fiel jetzt der Bäcker ein, „da müßte ich eigentlich auch dabei sein; aber bevor nicht mein Haus fertig, die Werkstatt wieder eingerichtet ist und die Wohnungen vermietet sind, darf ich für einen andern keine Verpflichtungen übernehmen. Kannst du aber später meine Dienste brauchen, lieber Burkhard, so rechne auf mich!" 4. Meister Burkhard standen die Tränen in den Augen, und aus innerstem Herzen quollen seine Daukesworte. „Aber Freunde," sagte er nach einer Weile, „wenn mich nun ein neues Unglück träfe, ehe ich meine Schuld abtragen könnte, wie kämt ihr zu eurem Gelde? Von Herzen gern möchte ich euern Freundschaftsdienst annehmen; aber dieser Gedanke ängstigt mich. Ein Brandschaden hat allerdings seinen Schrecken für mich verloren; denn meine frühere Versäumnis habe ich nachgeholt, und daß ich alle neuen Anschaffungen versicherte, wäre ich euch ja schuldig; aber heute rot, morgen tot! Und was dann? Wie es alsdann mit Weib und Kind wird, daran mag ich gar nicht denken." „Halt, da weiß ich Rat," rief jetzt der Bäcker. „Ihr wißt, ich bin ein Freund von Versicherungen, und so habe ich mich vor drei Jahren auch in die Lebensversicherung eingekauft. Just, wenn ich, will's Gott, meine silberne Hochzeit begehe, nämlich im 55. Lebensjahre, werden mir 3000 Mark ausgezahlt; werde ich aber früher abgerufen, so wird das- selbe Kapital ohne Säumen meiner Anna ausgehändigt. Allerdings muß ich noch jährlich an 120 Mark Prämie entrichten; aber der Bei- trag nimmt von Jahr zu Jahr ab, und die Gewißheit, daß meine Familie, wenn das Schlimmste eintreten sollte, nicht bloß auf meine Ersparnisse angewiesen ist, scheint mir ein solches Opfer wert zu sein." „Das ist ja alles recht schön," ließ sich jetzt der Schmied vernehmen, „nur weiß ich nicht, Freund Schulten, wie du mit deinem Loblied auf die Lebensversicherung unserm Burkhard aus seiner Besorgnis helfen willst." Allein der wackere Bäckermeister ließ sich nicht irre machen. „Warte nur, Spötter," entgegnete er, „ich werde dir jetzt die Lebens- versicherung noch von einer andern Seite zeigen, und ich wette, du wirst dich bekehren. Da habe ich einen Vetter, der will seinen kürzlich verwaisten Neffen, einen sehr begabten Jungen, studieren lassen. Was tut er? Er kauft ihn in die Lebensversicherung ein. Kommt der Neffe ins Brot, so wird es ihm nicht schwer fallen, die vorgestreckten Prämien zurückzuzahlen. Begegnet ihm aber etwas Menschliches, so hat der Oheim das bereits gezahlte Geld nicht vergeblich daran gewandt und es seiner eigenen Familie nicht entzogen. Was fügst du nun, Bruder

5. Lese- und Lehrbuch für ländlich-gewerbliche Fortbildungsschulen - S. 48

1910 - Leipzig [u.a.] : Teubner
48 n. Die sittlichen, wirtschaftlichen u. kulturellen Grundlagen der Landwirtschaft re. ihrer Art nach zusammenpassen, zu einem Verbände zu vereinigen. Es kann vorkommen, daß eine Kreditgenossenschaft mehr Geld erhält, als sie auszuzahlen hat. Dann muß sie Gelegenheit haben, auch nament- lich um jede Spekulation mit dem Gelde zu vermelden, das Geld an eine andere Stelle weiterzugeben und eine Verzinsung zu erhalten, ohne daß sie ein Risiko trägt. Für den gedeihlichen Fortgang der Genossenschaft ist es noch wichtiger, daß sie eine Stelle hat, von welcher sie Geld erhalten kann, wenn die augenblicklich vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um den Bedarf zu decken. Darum treten die Ge- nossenschaften eines größeren Bezirks, etwa einer Provinz, zu etnem Genossenschaftsverbande zusammen. Der Verband errichtet dann eine Geldausgleichstelle zwischen den verschiedenen Einzelkassen, so daß der Überschuß bei der einen dem Mangel bei der andern abhilft. Dieselbe Stellung, die das einzelne Mitglied bei der Einzelgenossenschaft ein- nimmt, nimmt im Genossenschaftsverbande die Einzelgenossenschaft ein. 2. Um nun diesen Verbänden einen noch stärkeren Rückhalt zu geben, ist in Preußen eine große Bank errichtet, die den Namen „Preußische Zentralgenossenschasts-Kasse" führt. Diese Kasse soll die Krönung des ganzen genossenschaftlichen Gebäudes sein. Sie soll für den Lairdwirt und den Handwerker dieselbe Aufgabe erfüllen, welche für Handel und Großindustrie die Reichsbank übernommen hat. Die Preußische Zentralgenossenschasts-Kasse wurde auf Grund des preußischen Gesetzes vom 31. Juli 1895 ins Leben gerufen. Um ihr die Erfüllung ihrer Aufgabe möglich zu machen, erhielt sie zunächst vom Staate ein Geschäftskapital von 5 Millionen Mark zugewiesen. Mit der fortschreitenden Entwickelung des Genossenschaftswesens und der dadurch bedingten stärkeren Inanspruchnahme der Preußischen Zentralgenossenschafts-Kasse wurde durch Gesetz vom 8. Juni 1896 die als Grundkapital gewährte Einlage auf 20 Millionen Mark, sodann durch Gesetz vom 20. April 1898 auf 50 Millionen Mark erhöht. 3. Die Preußische Zentralgenossenschafts Kasse hat in erster Linie den Zweck, innerhalb der einzelnen Genossenschaftsverbände einen Ausgleich der Geldmittel herbeizuführen, daneben aber auch die nicht minder wichtige Aufgabe, die Geschästsmittel der Genossenschaften zu vergrößern. Es fehlte eine Einrichtung, die dem Handwerker den Zugang zum allgemeinen Geldmärkte vermittelte. Durch die Zentralgenossenschasts-Kasse ist erst ein ordnungsmäßiger Ausgleich der Geldnachfrage und des Geldangebots mit anderen produktiven Kassen möglich geworden. Der von einem Handwerker oder einer kleinen Genossenschaft ausgestellte Wechsel wurde bis dahin nicht als vollwertig, als bankfähig angesehen. Es fehlte eine Zwischenstelle, die durch ihre Unterschrift den Wechsel bankfähig macht. Die Zentral- genossenschafts-Kasse kann für diese Wechsel die Verantwortung über- nehmen, weil die Verbandskasse die Vollhastung und Verantwortlichkeit tragen muß. Die Verbandskasse kann diese Verantwortung tragen, weil sie mit den Verhältnissen der Einzelkasse genau vertraut ist. 4. Es wäre jedoch ein großer Irrtum, wenn man annehmen

6. Lese- und Lehrbuch für ländlich-gewerbliche Fortbildungsschulen - S. 51

1910 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Ii. Die sittlichen, wirtschaftlichen u. kulturellen Grundlagen der Landwirtschaft rc. 51 treibenden verschlechtert. Durch den engen Zusammenschluß aller gleich- strebenden Kräfte ist Hilfe möglich. 4. a. Zn gleicher Zeit, als Schulze-Delitzsch anfing, auf dem Wege der Selbsthilfe durch Kreditbeschaffung den Kleinmeistern und Arbeitern in den Städten zu helfen, war ein anderer Mann auf das Wohl der Landleute bedacht. Der edle Mann hieß Friedrich Wilhelm Raiffeisen (gestorben 1888). Und die von ihm und nach seinen Ansichten gegründeten Vereine nennt man Raiffeisensche Darlehnskassenvereine. Was Raiffeisen dazu bewogen hat, der landwirtschafttreibenden Bevölkerung die helfende Hand zu reichen, war deren mannigfache Bedrängnis durch das vielgliedrige Wuchertum. Er war nämlich als junger Mann Bürgermeister der aus 33 Ortschaften bestehenden preußischen Bürger- meisterei zu Flammersfeld im Westerwalde. Die Mißerfolge der Land- wirtschaft in den Jahren 1847 und 1848 trieben in seinem Amts- bezirke viele Landwirte in die Hände von Wucherern. Dies veranlaßte ihn, darüber nachzudenken, wie die hartbedrängt^n Leute sich selbst gegenseitig helfen und sich so von ihren Drängern unabhängig machen könnten. Da der Einzelkredit hierzu nicht ausreichte, so erwog der Volksfreund den Gedanken, durch Vereinigung vieler den Kredit zu schaffen, der für die Bedürfnisse der Vereinsmitglieder genügte. Und so kam es zur ersten Bildung einer Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpsticht der einzelnen Genossen und zur Gründung des ersten Dar- lehnskasfenvereins zu Flammersfeld im Jahre 1849. Weil dieser sehr viel Gutes wirkte, entstand bald eine Menge derartiger Vereine. Die Raiffeisenschen Darlehnskassen haben einen beschränkten, meist in dem Umfang einer Pfarrei bestehenden und daher leicht übersicht- lichen Wirkungskreis. Sie geben, weil der Landmann nur einmal im Jahre, nämlich zur Herbsterntezeit, regelmäßig Zahlungen zu leisten vermag, Darlehen nach dem vorhandenen Bedürfnisse auf kürzere oder längere Zeit, jedoch in letzterem Falle gegen ratenweise Abtragung des Kapitals in bestimmten jährlichen Beträgen, gegen mäßigen Zinsfuß und gegen sehr geringe (nicht selten auch ganz ohne) Provision. Ihre Verwaltung geschieht durch einen Vorstand und durch einen Aufsichts- rat ganz unentgeltlich. Nur der Rechner erhält eine geringe Ent- schädigung, die von der Generalversammlung festgesetzt wird. Alle Erübrigungen dienen zur Ansammlung eines Reservefonds. Die Dar- lehen werden nie gegen Wechsel, sondern entweder gegen Hinterlegung guter Wertpapiere oder gegen sichere Hypothek oder gegen Bürgschaft gewährt. Für die richtige und gewissenhafte Beobachtung der Satzungen des Vereins haften die Mitglieder der Vorstandschast und des Aufsichts- rates, und diese können das leicht tun, weil sie die Verhältnisse der Mitglieder in ihrem Vereinsbezirke, welche allein Darlehen erhalten dürfen, genau kennen. Alle irgendwie gewagten Geschäfte sind verboten. b. In einen solchen Vereine wird auch der ärmste Mann als Mitglied aufgenommen. Unsoliden, leichtsinnigen und verschwenderischen Leuten aber, selbst wenn sie anscheinend in ganz guten Vermögensver- hältnissen stehen, kann dagegen der Verein nicht zur Verfügung gestellt

7. Lese- und Lehrbuch für ländlich-gewerbliche Fortbildungsschulen - S. 53

1910 - Leipzig [u.a.] : Teubner
n. Die sittlichen, wirtschaftlichen u. kulturellen Grundlagen der Landwirtschaft rc. 53 und der Geschäftsanteile stammen. Es sind schon viele Darlehnskassen in der angenehmen Lage, mit eigenen Mitteln wirtschaften zu können. 5. Die Konsumvereine dienen dem gemeinschaftlichen Einkäufe. Die Mitglieder haften solidarisch für die eingegangenen Verpflichtungen. Verluste sind hier kaum zu erwarten, wenn man stets auf Barzahlung der Waren dringt. Die ländlichen Konsumvereine beschränken sich auf den Ankauf von solchen Bedarfsartikeln, welche im großen gebraucht werden, wie z. B.: Sämereien, Kraftfutter, Düngemittel, Kohlen usw. Der gemeinsame Bezug bietet vor allem den Vorteil des billigeren Ein- kaufes und des Schutzes vor Übervorteilung, welcher der einzelne so leicht ausgesetzt ist. Über die Keimfähigkeit und über die Reinheit der Sämereien sowie über den Gehalt der Dünge- und Futtermittel werden nämlich nicht nur mit den Lieferanten bestimmte Verträge abgeschlossen, sondern von jeder Lieferung werden auch Proben untersucht, und die Ware wird genau nach ihrer Güte und ihrem Gehalte bezahlt. Liegt nun schon ein großer Nutzen für den einzelnen in dem billigeren Bezüge der Waren, so ist die gebotene Garantie für deren Güte und Preis- würdigkeit noch höher zu schätzen; denn gerade hierin finden am häu- figsten Übervorteilungen statt. Der Käufer hat dabei die Beruhigung, daß er keinen Pfennig zu viel oder für schlechte Ware ausgegeben hat. Zur Erreichung dieses Zwecks hat aber die Vereinigung der einzelnen Konsumvereine zu einem Genossenschaftsverband und die Wahl eines Verbandsausschusses, welcher die gemeinsamen Geschäfte leitet, das meiste beigetragen. Dem einzelnen Vereine wäre es unmöglich, beim Einkäufe dieselben Vorteile zu erreichen, die der Verband, der dieses Geschäft für die sämtlichen Vereine besorgt, erzielt. Der setzt nämlich eigene Ausschüsse von Sachverständigen für die einzelnen Artikel ein, welche die Kaufverträge für den Gesamtbedarf abschließen. Dieser Verband umschließt eine große Anzahl von Vereinen und kaust jährlich für mehrere Millionen Waren ein. Auch hat der Verband eine eigene Bank gegründet. Diese besorgt die Abrechnung der einzelnen Konsum- Vereine mit den Lieferanten, gewährt aber auch den einzelnen Landwirten laufende Kredite. 6. a. Andere Genossenschaften entfallen für die Verarbeitung land- wirtschaftlicher Erzeugnisse eine lohnende Tätigkeit, so die Molkerei- genossenschaften in der gemeinschaftlichen Verarbeitung und Verwertung der Milcherzeugnisse. Und überall haben sie sich gut eingeführt, wo sie darauf achten, durch ein gutes und gleichmäßiges Produkt die Kundschaft zu befriedigen und sich einen guten Ruf dafür zu schaffen. Dem einzelnen ist dies mit kleinen Mengen nicht leicht möglich, da er den großen Markt nicht aufsuchen kann. Überdies ist bei der Ver- arbeitung größerer Mengen durch geübte Fachleute viel leichter ein gleichmäßiges und gutes Fabrikat zu erzielen als durch den einzelnen, abgesehen von der verhältnismäßig großen Arbeitsersparnis. Die Grundbedingungen des Gelingens solcher genossenschaftlichen Verarbeitung der Roherzeugnisse liegt aber in einer tüchtigen, sachver- ständigen Leitung, einer gewissenhaften Rechnungsführung, in möglichst

8. Lese- und Lehrbuch für ländlich-gewerbliche Fortbildungsschulen - S. 55

1910 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Ii. Die sittlichen, wirtschaftlichen u. kulturellen Grundlagen der Landwirtschaft rc. 55 allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnissen, als darin, daß vielfach die Verschuldung des ländlichen Grundbesitzes einen im Verhältnis zum Ertragswerte der Güter und Anwesen zu hohen Grad erreicht hat. Während im allgemeinen eine verziusbare Belastung über die Hälfte des Ertragswertes eines Grundstückes hinaus zu vermeiden ist, wird häufig über dieses zulässige Durchschnittsmaß weit hinausgegangen, so daß die unerfreulichen Wirkungen einer zu hohen Verschuldung in er- schreckender Weise hervortreten. Denn kann der Landwirt einmal seine Schuldzinsen nicht bezahlen, so steht seine ganze Existenz auf dem Spiel,' und um eine Zwangsversteigerung zu vermeiden, die ihn um Hab und Gut bringt, ihn von seiner ererbten und liebgewordenen Scholle ver- stößt, sucht er sich das Geld, das er zur Zinszahlung nötig, aber aus dem Ertrage des Gutes nicht herausgewirtschaftet hat, zunächst dadurch zu verschaffen, daß er seine eigene Lebenshaltung in einer oft zu weit gehenden, die Arbeitskraft und die Berufsfreudigkeit lähmenden Weise einschränkt. Gleichzeitig aber sucht er sich dadurch zu helfen, daß er „das Geld aus dem Betriebe herausnimmt," d. h. an falscher Stelle, an den notwendigen Betriebskosten spart. Er verwendet alsdann weniger Arbeitskräfte, kauft weuiger Futter- und Dungmittel, weniger Zug- und Nutzvieh und verkauft anderseits zuviel Vieh, Getreide oder andere land- wirtschaftliche Produkte. Durch diese Schwächung des Betriebskapitals gehen die Einnahmen natürlich immer mehr zurück. Der Ertrag ver- mindert sich ständig, und schließlich bricht die ganze Wirtschaft zusammen. 2. Anderseits ist der Landwirt auf einen im Verhältnis zum Ertrage des Grundstückes stehenden Kredit angewiesen. Daher haben sich auch drei verschiedene Formen des landwirtschaftlichen Kredites herausgebildet: der Personalkredit, bei welchem dem Gläubiger (Kreditgeber) für die Sicherheit seiner Forderung lediglich die Person des Schuldners (Kredit- nehmers) haftet, der R e a l kred it, bei welchem dem Gläubiger zur Sicherung seiner Forderung zugleich das Grundstück verpfändet ist, und der Meliorationskredit, bei dem zum Zwecke landwirtschaftlicher Ver- besserungen, die dem Grundstücke zugute kommen, Darlehen gegeben werden, für die ebenfalls das Grundstück haftet. Das Kreditnehmen an und für sich ist nicht gefährlich, wohl aber die Überschuldung, bei der die geschilderten Folgen unausbleiblich sind. 3. Zur Vermeidung solcher Überschuldung ist wohl vorgeschlagen worden, der Staat solle eine Maximalgrenze für die Verschuldungshöhe festsetzen. Aber abgesehen davon, daß diese Maßregel schwere Mißslände mit sich bringen würde, besteht auch auf diesem Gebiete der wirksamste Schutz in der Selbsthilfe; er liegt also in den Händen der Landwirte selbst. Die Mittel hierzu bestehen zunächst in der richtigen Bemessung der für jedes Gut verschiedenen, zulässigen Verschuldungshöhe und so- dann in der richtigen Wahl des vom Landwirt aufgenommenen Kredites. Für diesen ist aber die empfehlenswerteste Form die Tilgungs- hypothek. Auf ihr Wesen und ihre Bedeutung sei daher nachstehend mit Nachdruck hingewiesen. 4. Zu oft wird der Fehler begangen, daß der Wert eines Grund-

9. Lese- und Lehrbuch für ländlich-gewerbliche Fortbildungsschulen - S. 57

1910 - Leipzig [u.a.] : Teubner
n. Die sittlichen, wirtschaftlichen u. kulturellen Grundlagen der Landwirtschaft rc. 57 Bedingung der allmählichen Tilgung, der Amortisation des Kapitals, aufgenommen werden, heißen Tilgung?hypotyeken. 6. Um die Bedeutung und die Einfachheit einer solchen allmählichen Kapitaltilgung an einem praktischen Beispiele vor Augen zu fuhren, sei aus der „Betriebslehre" von vr. R. Roth (Verlag von P. Parey, Berlin) folgendes Beispiel mitgeteilt: A. und B. wollen je ein Dar- lehen von 2000 Jt aufnehmen. A. bei der Sparkasse, B. beim Kredit- verein. B. hat, bevor er ein Darlehen erhalten kaun, 10^ Eintritts- geld zu zahlen und einen Geschäftsanteil von 10o Jt (nach der Höhe des Darlehens vielleicht auch noch mehr) zu bilden; außerdem entsteht ihm beim Verkauf der auf 98 stehenden Pfandbriefe ein Verlust von 40 Jt. Er wird also nicht bloß 2000 Jt sondern 2000 + 100 -j-10 -f- 40 = 2150 Jt borgen. B. hat durch 52 Jahre, in welcher Zeit die Tilgung erfolgt, 31/2 °l0 Zinsen und % °/0 Tilgung, A. bei der Spar- kasse nur 31/2 % Zinsen zu zahlen. D:e Vergleichung beider Fälle ergibt: A. zahlt bei der Sparkasse: 2000 Jt ä 31/2 °/o 52 Jahre lang — 3 640 Jt Zinsen, Rückzahlung des Kapitals............... 2 000 Jt 5 640 Jt B. zahlt beim Kreditverein: 2150 Jt ä 41/e °/o 52 Jahre lang = 4 658 l/s Jt. Aus diesem Beispiel ergibt sich, daß trotz gleichzeitiger Zahlung der Zinsen und des Tilgungsbetrages der Zinsfuß der Landwirtschaft nur scheinbar hoch ist. Mancher läßt sich vielleicht durch die gleich- zeitige Zahlung zunächst abschrecken. Tatsächlich aber ist die Geld- beschaffung bei Hypotheken mit Tilgungszwang billiger als bei Dar- lehen ohne Tilgungsmöglichkeit. 7. In der Überschuldung liegt der Hauptgrund einer wirtschaftlich ungünstigen Lage sowohl für die „Landwirtschaft im ganzen als auch für den einzelnen Landwirt. Eine Überschuldung ist deshalb unter allen Umständen zu vermeiden. Bei der Aufnahme von Kredit ist dessen Höhe nach dem Ertragswerte des Grundstückes zu bemessen. Als geeignetes Mittel, einer Überschuldung vorzubeugen, kommt die Lebens- versicherung in Betracht; als vorzügliches und wirksamstes Mittel, eine Überschuldung zu beseitigen, vorhandene Schulden zu tilgen und die Schuldenfreiheit des Besitztums allmählich herbeizuführen, ist die Tilgungshypothek in erster Linie zu empfehlen. Daher hat der Herr Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten auf die hohe Bedeutung der Tilgungshypothek nachdrücklich aufmerksam ge- macht. Möchten sich angesichts der günstigen Preise, welche sich infolge der neuen Handelsverträge des Deutschen Reiches mit dem Ausland und nach dem neuen Zolltarif bei allen wichtigen landwirtschaftlichen Erzeugnissen in den nächsten Jahren bemerkbar machen werden, viele Landwirte der Tilgungshypothek vertrauensvoll zuwenden. Dann werden viele, die jetzt überschuldet sind, sich bald wirklich frei auf eigenem Grund und Boden fühlen. v- H G-hri,

10. Lese- und Lehrbuch für ländlich-gewerbliche Fortbildungsschulen - S. 156

1910 - Leipzig [u.a.] : Teubner
156 Iv. Bei der Arbeit. durch haben diese vor den kleineren Betrieben einen bedeutenden Vorsprung. Der Nachteil, in welchem kleinere Betriebe gegen- über größeren sich bei der Verwendung und Ausnutzung von Maschinen befinden, kann aber zum großen Teil wettgemacht werden durch ein genossenschaftliches Beschaffen derselben. Zur genossenschaftlichen Anschaffung in Gegenden mit Kleinbetrieben empfehlen sich Getreidereinigungsmaschinen, Wieseneggen, Acker- walzen, Drillmaschinen, Düngerstreuer und, nicht zu vergessen, die Vieh- und Fuhrwerks wage. Eine einzige Getreidereinigungs- maschine, durch welche ein reines und gutes Saatgut gewonnen und damit auch eine bessere Ernte erzielt wird, dürfte schon so viel Nutzen stiften, daß deswegen eine genossenschaftliche An- schaffung sich empfiehlt. Und welchen Nutzen bringt erst eine Viehwage! Das Abschätzen des Viehes ist immer eine sehr zweifel- hafte Sache. Dürfte doch der Landwirt in vielen Fällen dem Händler gegenüber den kürzeren ziehen. Der Betrieb einer Maschinengenossenschaft wird sich vielleicht praktisch folgender- maßen abwickeln: 3. Das notwendige Geld wird von den Mitgliedern beschafft. Jedes Mitglied darf eine bestimmte Zahl von Anteilscheinen be- sitzen, deren Betrag alljährlich gebührend verzinst wird. Wer nun ein Gerät benutzen will, zeigt dieses dem Geschäftsführer an. Die Benutzung darf nur für den festgesetzten Tag gegen ein be- stimmtes Leihgeld erfolgen, damit die Abgabe an die einzelnen Mitglieder eine geregelte bleibt. Für Schäden, die durch falsche oder schlechte Anwendung entstehen, muß der Entleiher haften. Wird nach Abzug von Kosten für Reparaturen und Zinsen ein Ge- winn erzielt, so kann dieser zur Hälfte zur Rückzahlung von An- teilscheinen, welche ausgelost werden, benutzt werden. Für das andere Geld werden neue Geräte angeschafft. Für die Genossenschaft ist es ratsam, nicht zuviel Maschinen auf einmal zu beschaffen, sondern nur allmählich mit der weiteren Anschaffung vorzugehen. Einen guten Berater haben solche Ge- nossenschaften an den Maschinenverkaufsstellen der verschiedenen landwirtschaftlichen Organisationen, die ihnen mit Rat und Tat beim Ankauf von Maschinen gern zur Seite stehen werden. Aus „Der Westfale“. 95. Wasserräder und Turöinen. 1. Um den Fall des Wassers als Triebkraft zu verwenden, be- dient man sich der Wasserräder. Man unterscheidet gewöhnliche Wasser- räder und Turbinen. Die ersteren teilt man in ober-, mittel- und unterschlächtige Räder. Diese Benennung richtet sich danach, ob das Wasser nahe am höchsten Punkte des Rades oder in der Mitte oder an einem tiefer gelegenen Punkte angreift. — Die unterschächtigen Wasserräder werden vorzugsweise bei großer Wassermenge und ge-
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